Rothirschhegegemeinschaft 1

Bericht Rotwildjagd 2010
Die Hausaufgaben im Jagdjahr 2010 wurden hervorragend erledigt. Ich möchte allen ganz herzlich danken für den sehr grossen Einsatz im verflossenen Jagdjahr. Wir konnten gemeinsam 321 Stück Rotwild erlegen. Der Abschussplan wurde ja auf Druck der Waldbesitzer auf 300 Stück erhöht. Das war der grösste verlangte Abschuss seit 1996. Wir haben gemeinsam dieses sehr grosse Ziel erreicht. Auch das Abschussverhältnis 1:2.77 sowie das Geschlechterverhältnis 1:1.26 sind sehr gut.

Eine super Leistung von allen – herzlichen Weidmannsdank!

In Sachen Wildschäden Region Werdenberg kann ich mitteilen, dass der Versuch um einen Kompromiss am runden Tisch gescheitert ist. Wir werden, sobald neue Entscheide gefällt sind, weiter informieren.

Die Unterkiefer vom Kahlwild und Kälber sind den staatlichen Wildhütern oder den Regionsobmänner bis Dienstag, 02. Februar 2011 – sehr sauber und richtig beschriftet, abzugeben.

Am Freitag, 18. März 2011 findet die alljährliche Hegeschau statt. Bitte alle Trophäen samt Unterkiefer bis Mittwoch, 16. März 2011 ebenfalls beim Regionenobmann abgeben.
Ich wünsche Euch allen ein gutes neues Jahr. Nochmals vielen Dank für den grossen Einsatz und die sehr gute Zusammenarbeit, verbunden mit viel Anblick und Weidmannsheil.

Köbi Rutz, Obmann 

Abschussplan und Abgangsstatistik Rotwild 2010

Keine Jagdzeitverlängerung auf Rotwild im HG 1!
Die Abschussvorgabe von 300 Stück Rotwild ist im HG 1 erreicht. Damit wurde das Ziel, das die Waldeigentümer verlangt haben, erreicht. Jagdverwaltung und Vorstand sind sehr erleichtert. Die Abschussstatistik folgt nach dem 15. Dezember 2010.


Im Toggenburg, Seeztal Nord sowie See und Gaster sind vor oder nach dem Abschuss eines Stieres zwingend 2 Stück Kahlwild zu erlegen, wobei nur im Toggenburg ein Kalb und ein adultes Tier (im gleichen Paket) geschossen werden muss. Bei den anderen beiden Regionen werden 2 Kälber akzeptiert.

Im Werdenberg wird die Jagd auf Geweihträger eingestellt, wenn 28 Stiere erlegt sind. Für die einzelnen Reviere gelten folgende Regelungen:

Für Lienz, Rüthi, Sennwald-Süd, Buchs, Sevelen-Farnboden, Sevelen-Wald, Alvier, Gauschla und Gonzen gilt die Regelung Seeztal-Nord/See und Gaster mit einem AV 1 : 2.

Für die Reviere Sennwald-Nord und Gams muss das Kahlwildpaket ein Alt- oder Schmaltier enthalten. Ende Jagdjahr muss das AV 1 : 3 sein, beim Kahlwildabschuss hat der Alt- und Schmaltieranteil 1/3 zu betragen.

In den Revieren Grabs-Ost und Grabs-West hat das Kahlwildpaket 2 Alt- oder Schmaltiere zu enthalten. Ende Jagdjahr muss das AV 1 : 4 sein, vom Kahlwildabschuss müssen die Hälfte (50%) Alt- oder Schmaltiere sein.

Für alle Reviere und Regionen die noch keinen beidseitigen Kronenstier zur Strecke gebracht haben, bleibt der beidseitige Kronenstier (14 Ender+) offen.

Köbi Rutz, Obmann