Wildtiere und deren Lebensraum

Revierarbeiten
Die Jagdgesellschaften verrichten in ihren Revieren diverse Arbeiten, um die optimalen Lebensbedingungen für das Wild zu erhalten und zu verbessern. Dazu gehören auch Vorbereitungen für eine weidgerechte Jagd. Diese Arbeiten werden jedes Jahr hauptsächlich im Frühsommer durchgeführt.

Dazu gehören zum Beispiel:
- Anlegen und Betreuen von Salzlecken
- Unterhalt und Pfege von Äsungsflächen
- Schutzmassnahmen gegen den Verbiss im Wald
- Abräumen von Zäunen (Flächenschutz)
- Unterhalt und Bau von Ansitzeinrichtungen
- Erstellen und Säubern von Schussschneisen
- usw.

Jagdbares Wild
Im Kanton St. Gallen sind Hochwild, Niederwild und Flugwild heimisch.
Folgende Wildarten haben eine gesetzliche Jagdzeit und sind damit im Kanton St. Gallen jagdbar:
- Rotwild
- Gämse
- Rehwild
- Murmeltiere
- Feldhasen
- Dachse
- Füchse
- Waschbär, Bisamratte, Nutria
- Steinmarder
- Wildschweine
- Birkhähne
- Ringel- und Türkentauben
- Kolkraben, Nebelkrähen
- Enten (ausgenommen: Marmel-, Scheck-, Krage-, Moor-, Ruder-, Spatel- und Kolbenenten)
- Fasanen
- Rabenkrähen, Elstern, Eichehäher sowie verwilderte Haustauben

Geschütztes Wild
Wild welches gemäss Jagdgesetzgebung nicht ausdrücklich jagdbar ist, gilt als geschützt. Zusätzlich zu den vom Bund geschützen Arten sind kantonal geschützt:
- Edelmarder
- Schneehasen
- das Jugendkleid tragende Birkwild
- Schnee- und Rebhühner
- Waldschnepfen
- Kormorane (am Boden-, Walen- und Zürichsee)