Die Aus- und Weiterbildung fördert die weidgerechte Jagdausübung, die Sicherheit auf der Jagd sowie die Erkenntnisse zur Erhaltung und Förderung artenreicher Wildbestände und intakter Lebensräume.
In der Ausbildung arbeitet die Kommission eng mit der „
Kommission für die Grundausbildung der Jägerschaft" (GAJ) zusammen.
Anmeldung zu den Jägerprüfungen
Die Jägerprüfung im Kanton St. Gallen besteht aus den Prüfungen im Schiessen, den obligatorischen Ausbildungstagen und den theoretischen Prüfungen. Als erstes ist die Schiessprüfung zu bestehen. Die Anmeldung zur nächsten Waffenhandhabungs- und Schiessprüfung ist bis spätestens 31. Dezember an das Amt für Natur, Jagd und Fischerei einzureichen.
Weiterbildung
In der Weiterbildung erarbeitet die Kommission, abgestimmt auf die Grundausbildung und die Bedürfnisse der Jäger, Weiterbildungskonzepte mit entsprechenden Inhalten und setzt diese zusammen mit den Jägervereinen und den Jagdgesellschaften um. Sie leistet damit einen wesentlichen Beitrag zur Förderung des Ansehens von Jagd und Jägern und zum Wohl von Wild und Wald.